Für Eltern

Informationen rund um die Schule​

Läutezeiten

Beginn und Ende des Unterrichts werden weiterhin nicht durch den Gong signalisiert.
Die Mittagspause findet in der 7. Stunde statt. Durch Klicken auf das Bild mit den Unterrichtszeiten lässt es sich vergrößert darstellen.

Vertretungsplan

Die Zugangsdaten zum Vertretungsplan erhalten Sie über Ihren Moodle-Zugang.

Mensa

Unsere Schülerinnen und Schüler werden in der Mensa durch „Clever Essen“ versorgt. 

Die Bestellung läuft bequem über eine App. 

Dieser Link führ direkt zum Login: Online Bestellung / Registrierung 

Möchten Sie sich neu anmelden? Dann geben Sie bitte diese Einrichtungsnummer an: 63937067 (Realschule und Gymnasium Karlsbad)

Hier finden Sie den aktuellen Flyer mit Informationen:

Clever Essen_Flyer

 

Häufig gestellte Fragen - FAQ´s

Wenn Ihr Kind die Zugangsdaten vergessen hat, so kann eine Neuvergabe / Zurücksetzung nur an einem PC an der Schule erfolgen. Wenden Sie sich dazu bitte an die Klassenlehrer.

In diesem Dokument finden Sie die Ferienpläne Schuljahr 2025/26 und Schuljahr 2026/27 für Karlsbad und Waldbronn:

Ferienplan SJ25/26 und SJ26/27

Wir planen am Gymnasium Karlsbad die Umstellung des Entschuldigungsverfahrens auf ein elektronisches System. 

Wir beginnen zum Schuljahr 2025/26 pilothaft in der Klassenstufe 5 mit dem Programm „Schulmanager“. Bei positiven Erfahrungen werden wir das Verfahren zu einem späteren Zeitpunkt auf weitere Klassenstufen ausdehnen.

Allerdings machen wir mit der bisherigen Kommunikation über das „gelbe Postheft“ gute Erfahrungen, weil dies neben den Entschuldigungen auch eine Möglichkeit zur Kommunikation zwischen Eltern und Schule bietet. Gleichzeitig fördert das Postheft sowie das Verfahren in der Kursstufe die altersgerechte Eigenverantwortung der Schülerinnen und Schüler für die Sorge um die eigenen Belange.

Daher bitten wir die Eltern ab Klassenstufe 6 aufwärts, das bisherige Verfahren weiterzuführen. Gleichzeitig sind wir gespannt auf die Erfahrungen mit dem neuen Verfahren in Klasse 5 und freuen uns über Rückmeldungen von Eltern bzw. Schülerinnen und Schülern.

Klassenstufe 5

Die Eltern werden direkt über das Verfahren mit dem Programm „Schulmanager“ informiert.

Klassen 6 bis 10

Für die Klassenstufen 6 bis 10 behalten wir zunächst das bisherige Verfahren bei.

Die Schülerinnen bzw. Schüler führen ein Postheft zur Kommunikation zwischen Schule und Elternhaus (möglichst mit gelbem Einband). Hier tragen die Eltern die Entschuldigung und den Grund für das Fehlen im Unterricht ein. Die Schülerinnen bzw. Schüler legen dieses Heft dann der zuständigen Klassenlehrkraft vor, die dann abzeichnet, dass die Entschuldigung gesehen wurde.

Grundsätzlich ist es nicht nötig, erkrankte Schülerinnen bzw. Schüler morgens durch einen Anruf in der Schule zu entschuldigen. Eine solche Mitteilung würden dann die Klassenlehrkräfte erhalten, die u.U. am betroffenen Tag gar nicht in der Klasse oder im Haus sind. Sinnvoller ist es, die Fachlehrkraft der ersten Stunde über eine Mitschülerin bzw. einen Mitschüler zu informieren, damit das Fehlen im Klassenbuch notiert wird. In den unteren Klassen hat sich ein sehr gutes Buddy-System entwickelt, bei dem Mitschülerinnen bzw. Mitschüler nicht nur bei Entschuldigungen füreinander zuständig sind, sondern auch für weitere Dinge, etwa das Erledigen des Mitschriebs oder die Weiterleitung von Hausaufgaben.

Die Eltern reichen die Entschuldigung dann, wie bereits beschrieben, durch einen unterzeichneten Eintrag im Postheft den Klassenlehrkräften in der ersten Stunde nach der Krankheit nach. Bei längerer Krankheit (spätestens ab fünf Fehltagen) informieren die Eltern die Klassenlehrkräfte bitte vorab.

Kursstufe (Klasse 11 – 12)

Auch in der Kursstufe behalten wir zunächst das bisherige Verfahren bei. Die Schülerinnen bzw. Schüler erhalten das Formular und eine Erläuterung des Verfahrens durch ihre Tutorinnen bzw. Tutoren.

Verfahren bei Erkrankung in der Schule

Wenn es einer Schülerin bzw. einem Schüler in der Schule schlecht wird, sie oder er sich verletzt oder spontan erkrankt, kann im Sekretariat jederzeit Hilfe angefordert werden. Zur Betreuung werden zunächst andere Schülerinnen bzw. Schüler herangezogen, die freiwillig als Schulsanitäter tätig und ausgebildet sind. Unabhängig davon werden die Eltern verständigt, die ihr Kind umgehend abholen können bzw. müssen. Eine weitergehende Betreuung bzw. Versorgung ist in der Schule nicht gegeben. Daher ist es sinnvoll, bei der Schule möglichst aktuelle Telefonnummern für den Notfall zu hinterlegen. Nicht möglich ist es, kranke Schülerinnen bzw. Schüler ohne Zustimmung der Eltern alleine nach Hause gehen zu lassen. Werden die Eltern nicht erreicht bzw. können diese erkrankte bzw. verletzte Kinder nicht abholen, werden ggf. die Rettungsdienste beigezogen.

Umgang mit gehäuften Fehlzeiten

Es ist bei gehäuften Fehlzeiten das Anliegen aller, die Ursache zu finden und wieder möglichst schnell den Schulbesuch zu ermöglichen. Die Zahl der Jugendlichen, bei denen hinter scheinbar harm­losen Erkrankungen (z.B. Kopf- oder Bauchweh) ein Grund im schulischen Kontext zu suchen ist, nimmt auch am Gymnasium Karlsbad zu. Daher werden die Klassenlehrkräfte bei gehäuften Fehlzeiten den Kontakt mit den Eltern und Schülerinnen bzw. Schülern suchen. Ebenso kann bei gehäuften Fehlzeiten die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung angeordnet werden. Die Kostenpflicht dafür liegt bei den Eltern.

Unabhängig davon lassen die Klassenlehrpersonen den Eltern je nach Charakter und Umfang der Fehlzeiten eine Information des Kultusministeriums zu Schul­absentismus zukommen. Für Eltern und Schülerinnen bzw. Schüler stehen die Beratungsangebote der Schule zur Verfügung.

Im Folgenden ein Link zum Handlungsleitfaden bei gehäuften Fehlzeiten: Handlungsleitfaden im Umgang mit gehäuften, entschuldigten Fehlzeiten.pdf

Unentschuldigtes Fehlen

Fehlt eine Schülerin bzw. ein Schüler unentschuldigt, so liegt ein Schul­versäumnis vor, das bei einer Leistungsfest­stellung (z.B. Klassenarbeit) zur Note 6 führen kann. Bei unent­schuldigtem Fehlen bzw. bei Zweifeln an den Gründen einer Nichtteilnahme am Unterricht, kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt oder eine Vorladung des Amtsarztes erwirkt werden. Die Kosten­pflicht liegt bei den Eltern.

Freistellungen und Antragsfristen

Die Schulbesuchsverordnung legt die Hürde für Frei­stellungen relativ hoch. Eine Beurlaubung kann auf recht­zeitigen Antrag gewährt werden, z.B. bei dring­enden Familienangelegenheiten oder zur Teilnahme an religiösen Festen. Ein vorgezogener Start in den Urlaub zu vergünstigten Preisen gehört definitiv nicht zu den anerkannten Beurlaubungsgründen.

Ein Antrag ist schriftlich und von den Erziehungs­berechtigten unterzeichnet rechtzeitig, also i.d.R. mindestens eine Woche vorher bei der Klassenlehrkraft einzureichen. Die Entscheidung trifft ab drei Tagen bzw. vor und nach Ferien die Schulleitung, sonst die Klassenlehrkraft. Bei Beerdigungen sind selbstverständlich kurzfristigere Absprachen möglich.

Im aktuellen Schuljahr wird von Montag bis Donnerstag eine Nachmittagsbetreuung angeboten. Diese findet im Jugendzentrum Langensteinbach statt und umfasst:

  • Hausaufgabenbetreuung: Unterstützung bei der Erledigung von Hausaufgaben.
  • Freizeitangebote: Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Bewegung, Basteln und Werken.

 

Betreuungszeiten:

  • Beginn: Ab Montag, den 29.09.2025.
  • Nach der 6. oder 7. Stunde bis maximal 15:30 Uhr (montags bis 15:00 Uhr).

 

Anmeldung:

  • Eine schriftliche Anmeldung mit Einverständniserklärung ist erforderlich. Bitte klären Sie mit Ihrem Kind, wann es allein nach Hause gehen darf.
  • Bei Krankheitsfällen bitten wir um eine formlose Mitteilung per E-Mail an das Sekretariat oder an die verantwortliche Person.
    • sekretariat@gymnasium-karlsbad.schule
    • leh@gymnasium-karlsbad.schule

 

Wichtige Fristen:

  • Anmeldungen sind bis Freitag, den 26.09.2025, bei den Klassenlehrern abzugeben.
  • Die Teilnahme für das erste Schulhalbjahr ist verbindlich.

 

Anmeldeformular zum herunterladen:

Formular Hausaufgabenbetreuung

Dieses Regelwerk wurde in den Schuljahren 2017 – 2019 von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Schülern, Eltern und Lehrern erarbeitet.

Beschlossen von der Gesamtlehrerkonferenz am 06.06.2019 und der Schulkonferenz am 27.06.2019 und damit gültig ab dem Schuljahr 2019/20.

Hier ist das entsprechende pdf verlinkt:

Hausordnung_ab_2019

Bei Schulunfällen ersetzt die gesetzliche Unfallver­sicherung Schäden, die mit einem Körperschaden in Zusammenhang stehen. Ein Schulunfall muss daher innerhalb von zwei Tagen von den Eltern im Sekretariat der Schule gemeldet werden. Bitte geben Sie bei einem Arztbesuch in Folge eines Schulunfalls unbedingt sofort an, dass es sich um einen solchen handelt. Die Ärzte wissen dann, welche Behandlungskosten von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden. Im Folgenden der Link zum pdf mit den Informationen der UKBW.

UKBW_Infoblatt_Schuelerinnen_und_Schueler_2024.pdf

Nicht ersetzt werden Sachschäden und die gesetzliche Unfallversicherung ist auch keine Haftpflicht- oder Diebstahlversicherung. Dies bedeutet, dass insbeson­dere auch für Schäden, die Schüler bei Praktika oder während Schulfahrten Dritten gegenüber verursachen, kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht. Die Abwicklung bzw. Erstattung von Haftpflichtschäden bzw. der Abschluss einer entsprechenden Ver­si­cherung fällt in den Verantwortungsbereich der Eltern. Solche Risiken können unter Umständen durch den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung abge­sichert werden. Die Schulen sind nur verpflichtet, die Eltern entsprechend zu informieren, was hiermit geschieht. Bei schulischen Praktika bzw. weiteren Schulveranstaltungen in Kooperation mit externen Partnern (z.B. Schüleraustauschmaßnahmen) kann das Vorliegen einer privaten Haftpflichtversicherung zur Auflage gemacht werden. Die Schulen sind jedoch nicht verpflichtet, diese zu kontrollieren oder etwa den Versicherungsumfang zu überprüfen.

Das Gymnasium Karlsbad ist zertifizierte „weiterführende Schule mit Bewegungsprofil“ und „fahrradfreundliche Schule“. Schulleitung und Elternbeirat befürworten, dass unsere Schüler mit dem Rad zur Schule fahren.

Die gemeinsame Aufgabe von Gemeinde, Polizei, Schule und Ihnen als Eltern ist es, den Schulweg für Ihre Kinder möglichst sicher zu gestalten, so dass Ihre Kinder den Schulweg sicher und selbstständig bewältigen können. Der Schulwegeplan unterstützt Sie dabei, einen sicheren Weg auszuwählen und weist Sie auf einige konkrete Gefahrenstellen auf den Schulwegen hin. Ihre Aufgabe ist es, mit Ihren Kindern den eventuell neuen Weg einige Male einzuüben.

Schulwegplanung Karlsbad

Die Gemeinde Karlsbad ist zur Zeit (Stand Sept. 2025) in der Schulwegeplanung für alle Ortsteile bzw. Schulen. Bis zur Veröffentlichung ist noch der bisherige Schulwegeplan von 2017 gültig, den Sie <hier> finden.

Schulwegplanung Waldbronn

Für Waldbronn ist weiterhin der Plan von 2017 aktuell und Sie finden diesen <hier>.

Bitte verzichten Sie darauf, Ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu bringen. Ist dies nicht zu vermeiden, lassen Sie Ihr Kind in einiger Entfernung von der Schule zum Gehweg hin aussteigen und beachten Sie selbst die Verkehrsregeln (z.B. Halteverbotsbereiche), insbesondere im Bereich der Bushaltestellen beim Schulzentrum.

Seien Sie dabei stets Vorbild und achten Sie darauf, dass Ihr Kind helle und reflektierende Kleidung trägt. Bitte überprüfen Sie, ob das Fahrrad verkehrssicher ist und sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind einen Fahrradhelm trägt.

Das Gymnasium Karlsbad unterstützt dies durch die Helmaktion „Kluge Köpfe schützen sich“, bei der das Gymnasium zu Schuljahresbeginn qualitativ hochwertige Fahrradhelme zu einem günstigen Preis anbietet. Ansprechpartner sind die Sportlehrer.

Auch Busfahren will gelernt sein. Im Bus sollte sich Ihr Kind am besten hinsetzen und gut festhalten. Nach dem Aussteigen gilt besondere Vorsicht beim weiteren Fußweg zur Schule. Für Beschwerden und Rückmeldungen zu Busfahrten wenden Sie sich bitte an den Arbeitskreis des Elternbeirates: meinbus@gymnasium-karlsbad.schule

 

Weitere Ansprechpartner:

Bus / ÖPNV zur Schule lobundtadel@kvv.karlsruhe.de Zentrale Kontaktadresse für Anregungen, Hinweise und Beschwerden rund um den Bus-/Bahnverkehr von/zur Schule. Bei Beschwerden bitte Datum, Uhrzeit, Liniennummer, Busnummer, Kennzeichen Fahrtrichtung und konkretes Problem angeben.

Gemeinde Karlsbad, Ordnungsamt, Herr Augenstein, Tel. 07202 9304 430

Gemeinde Waldbronn, Ordnungsamt, Tel. 07243 609 170

Polizeiposten Albtal, Kronenstr. 2, 76337 Waldbronn, Tel. 07243 342 4630

Onlineverwaltung für Schulschließfach. Hier kann die aktuelle Belegung der Schließfächer eingesehen werden, hier ist die Antragstellung und Kündigung möglich. Die Onlineanmeldung spart Miete!

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