Für Eltern
Informationen rund um die Schule
Läutezeiten
Beginn und Ende des Unterrichts werden weiterhin nicht durch den Gong signalisiert.
Die Mittagspause findet in der 7. Stunde statt.
Durch Klicken auf das Bild mit den Unterrichtszeiten lässt es sich vergrößert darstellen.
Vertretungsplan
Die Zugangsdaten zum Vertretungsplan erhalten Sie über Ihren Moodle-Zugang.
Mensa
Unsere Schülerinnen und Schüler werden in der Mensa durch „Clever Essen“ versorgt.
Die Bestellung läuft bequem über eine App.
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Möchten Sie sich neu anmelden? Dann geben Sie bitte diese Einrichtungsnummer an: 63937067 (Realschule und Gymnasium Karlsbad)
Häufig gestellte Fragen - FAQ´s
Schule-BW-Kennwort
Wenn Ihr Kind die Zugangsdaten vergessen hat, so kann eine Neuvergabe / Zurücksetzung nur an einem PC an der Schule erfolgen. Wenden Sie sich dazu bitte an die Klassenlehrer.
Ferienzeiten
In diesem Dokument finden Sie die Ferienpläne Schuljahr 2025/26 und Schuljahr 2026/27 für Karlsbad und Waldbronn:
Entschuldigungsverfahren und Umgang mit Fehlzeiten
Es gehört zum Alltag, dass Kinder erkranken und dann nicht in die Schule kommen können. Zum Lernen ist ein gesunder Körper die Voraussetzung und daher ist es nicht sinnvoll, kranke Kinder in die Schule zu schicken. Durch ein solches Verhalten wird auch das Ansteckungsrisiko für andere Personen unnötig erhöht.
Die Schulbesuchsverordnung besagt, dass Eltern ihr Kind unverzüglich unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung spätestens am zweiten Tag der Verhinderung bei der Schule entschuldigen müssen, wenn es aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert ist.
Die generellen Vorgaben zu fristgerechten Entschuldigungen wurden zwischenzeitlich landesweit verändert und wir haben unsere Verfahren auf ein digitales System umgestellt.
Klasse 5-11
Alle Klassenstufen (ausgenommen Klasse 12) nutzen unser Onlineportal „Schulmanager“. Hierfür bekommen Sie einen Schülerzugang und zwei Elternzugänge, die von den Eltern unzugänglich für ihre Kinder aufbewahrt und genutzt werden.
Nach der Anmeldung im Schulmanager mit einem Eltern-Account ist auf der Startseite die Funktion zur Einreichung einer Krankmeldung (bei volljährigen Schülerinnen bzw. Schülern im Schüler-Account) ersichtlich. Die Krankmeldung muss vor Unterrichtsbeginn erfolgen. Eine Mitteilung an das Sekretariat ist nicht erforderlich!
Ebenfalls nicht nötig ist eine nachgereichte handschriftliche Entschuldigung, da sich die Eltern im System authentifiziert haben.
Falls sich das Kind verspätet hat, früher entlassen wurde oder die rechtzeitige Krankmeldung versäumt wurde, ist im System zunächst eine unentschuldigte Fehlzeit hinterlegt, die leider nicht direkt online entschuldigt werden kann.
- Kurzzeitige Verspätungen zur ersten Stunde werden von den Klassenlehrkräften eingetragen und können von den Eltern unter Klassenbuch > Berichte > Historie eingesehen werden. Diese müssen im Regelfall nicht gesondert entschuldigt werden. Bei häufigen Verspätungen werden die Eltern von den Klassenlehrkräften benachrichtigt.
- Wurde eine Schülerin bzw. ein Schüler wegen Krankheit entlassen oder die rechtzeitige Krankmeldung versäumt, muss noch am gleichen Tag eine Online-Krankmeldung mit dem Eltern-Account durchgeführt werden. Damit liegt die Entschuldigung für diesen Tag vor.
Gleichwohl sind selbstverständlich auch weiterhin schriftliche, mündliche bzw. telefonische Entschuldigungen möglich.
- Nachträgliche Entschuldigungen (ein Tag oder mehr später) können nicht mehr über das Fehlzeitenmodul, sondern nur noch über eine Nachricht an den Klassenlehrer erfolgen.
Falls eine ärztliche Bescheinigung vorliegt, wird diese dem Kind zur Vorlage bei der Klassenlehrkraft mitgegeben oder über das Modul Nachrichten an die Klassenlehrkraft gesendet. Soll ein Kind für einzelne Stunden vorab entschuldigt werden (z.B. für Arztbesuche), geschieht dies über das Modul Beurlaubung mit Angabe der Uhrzeit und nicht über die Funktion zur Krankmeldung.
Beurlaubungen bis zu zwei Tagen (z.B. für Arztbesuche, ehrenamtliches Engagement) müssen rechtzeitig, d.h. im Regelfall mindestens eine Woche im Voraus, im Modul Beurlaubung beantragt werden. Nach der Anmeldung mit einem Eltern-Account ist gleich auf der Startseite eine entsprechende Funktion ersichtlich. Die Genehmigung erfolgt dann digital über den Schulmanager.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte ebenfalls an die Klassenlehrkraft. Zusätzliche schriftliche Nachweise werden bei der Klassenlehrkraft eingereicht.
Längere Freistellungen ab drei Tagen müssen frühzeitig direkt bei der Schulleitung beantragt werden. (s.u.)
Klassenstufe 12
In der Klassenstufe 12 behalten wir das bisherige Verfahren bis zum Ende des laufenden Schuljahres bei. Die Schülerinnen bzw. Schüler erhalten das Formular und eine Erläuterung des Verfahrens durch ihre Tutorinnen bzw. Tutoren.
Verfahren bei Erkrankung in der Schule
Wenn es einer Schülerin bzw. einem Schüler in der Schule schlecht wird, sie oder er sich verletzt oder spontan erkrankt, kann im Sekretariat jederzeit Hilfe angefordert werden. Zur Betreuung werden zunächst andere Schülerinnen bzw. Schüler herangezogen, die freiwillig als Schulsanitäter tätig und ausgebildet sind. Unabhängig davon werden die Eltern verständigt, die ihr Kind umgehend abholen können bzw. müssen. Eine weitergehende Betreuung bzw. Versorgung ist in der Schule nicht gegeben. Daher ist es sinnvoll, bei der Schule möglichst aktuelle Telefonnummern für den Notfall zu hinterlegen. Nicht möglich ist es, kranke Schülerinnen bzw. Schüler ohne Zustimmung der Eltern alleine nach Hause gehen zu lassen. Werden die Eltern nicht erreicht bzw. können diese erkrankte bzw. verletzte Kinder nicht abholen, werden ggf. die Rettungsdienste beigezogen.
Wenn es Kindern wiederholt in der Schule schlecht wird oder sie häufig krank sind, kann dies auch ein Zeichen für schulische Überforderung oder für Schwierigkeiten im Sozialverband sein. Wichtig ist dann jedenfalls der intensive Austausch zwischen den Eltern und Klassenlehrpersonen.
Umgang mit gehäuften Fehlzeiten
Es ist bei gehäuften Fehlzeiten das Anliegen aller, die Ursache zu finden und wieder möglichst schnell den Schulbesuch zu ermöglichen. Die Zahl der Jugendlichen, bei denen hinter scheinbar harmlosen Erkrankungen (z.B. Kopf- oder Bauchweh) ein Grund im schulischen Kontext zu suchen ist, nimmt auch am Gymnasium Karlsbad zu. Daher werden die Klassenlehrkräfte bei gehäuften Fehlzeiten den Kontakt mit den Eltern und Schülerinnen bzw. Schülern suchen. Ebenso kann bei gehäuften Fehlzeiten die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung angeordnet werden. Die Kostenpflicht dafür liegt bei den Eltern.
Unabhängig davon lassen die Klassenlehrpersonen den Eltern je nach Charakter und Umfang der Fehlzeiten eine Information des Kultusministeriums zu Schulabsentismus zukommen. Für Eltern und Schülerinnen bzw. Schüler stehen die Beratungsangebote der Schule zur Verfügung (näheres dazu auf unserer Homepage: Für Eltern > Beratungslehrer).
Im Folgenden ein Link zum Handlungsleitfaden bei gehäuften Fehlzeiten: Handlungsleitfaden im Umgang mit gehäuften, entschuldigten Fehlzeiten.pdf
Unentschuldigtes Fehlen
Fehlt eine Schülerin bzw. ein Schüler unentschuldigt, so liegt ein Schulversäumnis vor, das bei einer Leistungsfeststellung (z.B. Klassenarbeit) zur Note 6 führen kann. Bei unentschuldigtem Fehlen bzw. bei Zweifeln an den Gründen einer Nichtteilnahme am Unterricht, kann die Vorlage einer ärztlichen Bescheinigung verlangt oder eine Vorladung des Amtsarztes erwirkt werden. Die Kostenpflicht liegt bei den Eltern.
Freistellungen und Antragsfristen
Die Schulbesuchsverordnung legt die Hürde für eine Freistellung relativ hoch. Diese kann auf rechtzeitigen Antrag gewährt werden, z.B. bei dringenden Familienangelegenheiten oder zur Teilnahme an religiösen Festen. Ein vorgezogener Start in den Urlaub zu vergünstigten Preisen gehört definitiv nicht zu den anerkannten Beurlaubungsgründen.
Ein Antrag ab drei Tagen bzw. vor und nach Ferien ist schriftlich und von den Erziehungsberechtigten unterzeichnet i.d.R. mindestens eine Woche vorher bei der Klassenlehrkraft einzureichen. Die Entscheidung trifft in diesem Fall die Schulleitung. Bei Beerdigungen sind selbstverständlich kurzfristigere Absprachen möglich.
Hausaufgabenbetreuung
Im aktuellen Schuljahr wird von Montag bis Donnerstag eine Nachmittagsbetreuung angeboten. Diese findet im Jugendzentrum Langensteinbach statt und umfasst:
- Hausaufgabenbetreuung: Unterstützung bei der Erledigung von Hausaufgaben.
- Freizeitangebote: Aktivitäten in den Bereichen Sport, Spiel, Bewegung, Basteln und Werken.
Betreuungszeiten:
- Beginn: Ab Montag, den 29.09.2025.
- Nach der 6. oder 7. Stunde bis maximal 15:30 Uhr (montags bis 15:00 Uhr).
Anmeldung:
- Eine schriftliche Anmeldung mit Einverständniserklärung ist erforderlich. Bitte klären Sie mit Ihrem Kind, wann es allein nach Hause gehen darf.
- Bei Krankheitsfällen bitten wir um eine formlose Mitteilung per E-Mail an das Sekretariat oder an die verantwortliche Person.
- sekretariat@gymnasium-karlsbad.schule
- leh@gymnasium-karlsbad.schule
Wichtige Fristen:
- Anmeldungen sind bis Freitag, den 26.09.2025, bei den Klassenlehrern abzugeben.
- Die Teilnahme für das erste Schulhalbjahr ist verbindlich.
Anmeldeformular zum herunterladen:
Formular Hausaufgabenbetreuung
Auch für das kommende Schuljahr 2026/27 ist die Fortführung der Hausaufgabenbetreuung geplant.
Hausordnung
Dieses Regelwerk wurde in den Schuljahren 2017 – 2019 von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Schülern, Eltern und Lehrern erarbeitet.
Beschlossen von der Gesamtlehrerkonferenz am 06.06.2019 und der Schulkonferenz am 27.06.2019 und damit gültig ab dem Schuljahr 2019/20.
Hier ist das entsprechende pdf verlinkt:
Schulunfälle und Versicherung
Bei Schulunfällen ersetzt die gesetzliche Unfallversicherung Schäden, die mit einem Körperschaden in Zusammenhang stehen. Ein Schulunfall muss daher innerhalb von zwei Tagen von den Eltern im Sekretariat der Schule gemeldet werden. Bitte geben Sie bei einem Arztbesuch in Folge eines Schulunfalls unbedingt sofort an, dass es sich um einen solchen handelt. Die Ärzte wissen dann, welche Behandlungskosten von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden. Im Folgenden der Link zum pdf mit den Informationen der UKBW.
UKBW_Infoblatt_Schuelerinnen_und_Schueler_2024.pdf
Nicht ersetzt werden Sachschäden und die gesetzliche Unfallversicherung ist auch keine Haftpflicht- oder Diebstahlversicherung. Dies bedeutet, dass insbesondere auch für Schäden, die Schüler bei Praktika oder während Schulfahrten Dritten gegenüber verursachen, kein gesetzlicher Versicherungsschutz besteht. Die Abwicklung bzw. Erstattung von Haftpflichtschäden bzw. der Abschluss einer entsprechenden Versicherung fällt in den Verantwortungsbereich der Eltern. Solche Risiken können unter Umständen durch den Abschluss einer privaten Haftpflichtversicherung abgesichert werden. Die Schulen sind nur verpflichtet, die Eltern entsprechend zu informieren, was hiermit geschieht. Bei schulischen Praktika bzw. weiteren Schulveranstaltungen in Kooperation mit externen Partnern (z.B. Schüleraustauschmaßnahmen) kann das Vorliegen einer privaten Haftpflichtversicherung zur Auflage gemacht werden. Die Schulen sind jedoch nicht verpflichtet, diese zu kontrollieren oder etwa den Versicherungsumfang zu überprüfen.
Sicherer Schulweg
Das Gymnasium Karlsbad ist zertifizierte „weiterführende Schule mit Bewegungsprofil“ und „fahrradfreundliche Schule“. Schulleitung und Elternbeirat befürworten, dass unsere Schüler mit dem Rad zur Schule fahren.
Die gemeinsame Aufgabe von Gemeinde, Polizei, Schule und Ihnen als Eltern ist es, den Schulweg für Ihre Kinder möglichst sicher zu gestalten, so dass Ihre Kinder den Schulweg sicher und selbstständig bewältigen können. Der Schulwegeplan unterstützt Sie dabei, einen sicheren Weg auszuwählen und weist Sie auf einige konkrete Gefahrenstellen auf den Schulwegen hin. Ihre Aufgabe ist es, mit Ihren Kindern den eventuell neuen Weg einige Male einzuüben.
Schulwegplanung Karlsbad
Die Gemeinde Karlsbad ist zur Zeit (Stand Sept. 2025) in der Schulwegeplanung für alle Ortsteile bzw. Schulen. Bis zur Veröffentlichung ist noch der bisherige Schulwegeplan von 2017 gültig, den Sie <hier> finden.
Schulwegplanung Waldbronn
Für Waldbronn ist weiterhin der Plan von 2017 aktuell und Sie finden diesen <hier>.
Bitte verzichten Sie darauf, Ihr Kind mit dem Auto zur Schule zu bringen. Ist dies nicht zu vermeiden, lassen Sie Ihr Kind in einiger Entfernung von der Schule zum Gehweg hin aussteigen und beachten Sie selbst die Verkehrsregeln (z.B. Halteverbotsbereiche), insbesondere im Bereich der Bushaltestellen beim Schulzentrum.
Seien Sie dabei stets Vorbild und achten Sie darauf, dass Ihr Kind helle und reflektierende Kleidung trägt. Bitte überprüfen Sie, ob das Fahrrad verkehrssicher ist und sorgen Sie dafür, dass Ihr Kind einen Fahrradhelm trägt.
Das Gymnasium Karlsbad unterstützt dies durch die Helmaktion „Kluge Köpfe schützen sich“, bei der das Gymnasium zu Schuljahresbeginn qualitativ hochwertige Fahrradhelme zu einem günstigen Preis anbietet. Ansprechpartner sind die Sportlehrer.
Auch Busfahren will gelernt sein. Im Bus sollte sich Ihr Kind am besten hinsetzen und gut festhalten. Nach dem Aussteigen gilt besondere Vorsicht beim weiteren Fußweg zur Schule. Für Beschwerden und Rückmeldungen zu Busfahrten wenden Sie sich bitte an den Arbeitskreis des Elternbeirates: meinbus@gymnasium-karlsbad.schule
Weitere Ansprechpartner:
Bus / ÖPNV zur Schule lobundtadel@kvv.karlsruhe.de Zentrale Kontaktadresse für Anregungen, Hinweise und Beschwerden rund um den Bus-/Bahnverkehr von/zur Schule. Bei Beschwerden bitte Datum, Uhrzeit, Liniennummer, Busnummer, Kennzeichen Fahrtrichtung und konkretes Problem angeben.
Gemeinde Karlsbad, Ordnungsamt, Herr Augenstein, Tel. 07202 9304 430
Gemeinde Waldbronn, Ordnungsamt, Tel. 07243 609 170
Polizeiposten Albtal, Kronenstr. 2, 76337 Waldbronn, Tel. 07243 342 4630
Schließfächer
Onlineverwaltung für Schulschließfach. Hier kann die aktuelle Belegung der Schließfächer eingesehen werden, hier ist die Antragstellung und Kündigung möglich. Die Onlineanmeldung spart Miete!
