Dieses Regelwerk wurde in den Schuljahren 2017 – 2019 von einer gemeinsamen Arbeitsgruppe aus Schülern, Eltern und Lehrern erarbeitet.
Beschlossen von der Gesamtlehrerkonferenz am 06.06.2019 und der Schulkonferenz am 27.06.2019 und damit gültig ab dem Schuljahr 2019/20.
1. Allgemeine Regeln
1.1 Grundsätze
1.1.1 | Wir achten und respektieren alle am Schulleben Beteiligten. Insbesondere halten wir es für selbstverständlich, dass wir
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1.1.2 | Diese Grundsätze beachten wir sowohl im Unterricht, während der Pausen bzw. auf dem gesamten Schulgelände wie auch auf dem Schulweg und an Haltestellen. |
1.1.3 | Erziehungsberechtigte und Schulangehörige unterstützen sich bei der Erziehung und Bildung der Schüler. |
1.1.4 | Alle Regeln der Haus- und Schulordnung sind verpflichtend und gelten für alle. Bei Zuwiderhandlungen oder Verstößen obliegt es der Schulleitung und den Lehrkräften, geeignete und angemessene Maßnahmen zu deren Durchsetzung zu ergreifen.Weiter kann die Schulleitungen Erweiterungen zu oder Ausnahmen von dieser Hausordnung erlassen. |
1.1.5 | Unfälle in der Schule sowie auf dem Schulweg unterliegen der gesetzlichen Unfallversicherung. Daher sind sie von den Eltern spätestens am auf den Unfall folgenden Tag im Sekretariat zu melden. |
1.2 Umgang mit anderen Menschen
1.2.1 | Körperliche und verbale Gewalt sind verboten. |
1.2.2 | Bei Konflikten halten wir uns an das Konfliktlösungsschema (s. Anhang). |
1.2.3 | Das Mitführen und Nutzen von gefährlichen Gegenständen – insbesondere Waffen aller Art, Laserpointern, Reizgas, Feuerwerkskörpern – sowie das Entzünden von offenem Feuer ist verboten. |
1.2.4 | Wir tragen angemessene Kleidung. |
1.2.5 | Wenn wir Gefahren beobachten, greifen wir ein und organisieren Hilfe. |
1.2.6 | Rauchen und Dampfen sowie das Mitbringen und Konsumieren von Rauschmitteln, Alkohol und Drogen jeder Art ist grundsätzlich nicht gestattet. |
1.3 Umgang mit Eigentum
1.3.1 | Wir gehen sorgsam und pfleglich mit eigenem, fremdem und schulischem Eigentum um. Die Zimmer und ihre Ausstattung werden schonend behandelt. Für Sachbeschädigungen haften die Schülerinnen oder Schüler bzw. deren Erziehungsberechtigte. Wenn wir solche bemerken oder beobachten, so melden wir diese unverzüglich oder sorgen selbst für Abhilfe. |
1.3.2 | Für mitgebrachte Wertgegenstände übernimmt die Schule keine Haftung. |
1.4 Umgang mit der Umwelt
1.4.1 | Wir achten auf sparsamen Umgang mit Energie, Ressourcen, Wasser und Lebensmitteln. |
1.4.2 | Wir bemühen uns um weitgehende Abfallvermeidung und die Sammlung des unvermeidbaren Mülls. Abfälle werfen wir in die dafür jeweils vorgesehenen Behälter. |
1.4.3 | Während der Heizperiode halten wir Fenster und Türen geschlossen und lüften die Räume kurzzeitig und intensiv. |
1.5 Mediennutzung
1.5.1 | Die Nutzung von Mobiltelefonen und sonstigen digitalen Speichermedien bzw. Unterhaltungsmedien jeglicher Art auf dem Schulgelände ist für Schülerinnen und Schüler generell verboten. Über eine Nutzung für unterrichtliche Zwecke entscheidet der jeweilige Fachlehrer. Mobiltelefone müssen während des Aufenthaltes auf dem Schulgelände entweder ausgeschaltet oder vollständig stumm gestellt sein. |
1.5.2 | Nur in fest der Oberstufe zugeordneten, geschlossenen Räumen dürfen Schülerinnen und Schüler der Oberstufe diese Geräte in ihren Freistunden nutzen. |
1.5.3 | Jegliche Aufnahmen von Personen in Bild, Film oder Ton sind auf dem gesamten Schulgelände verboten. Ausnahmen von dieser Regel sind nur nach ausdrücklicher Erlaubnis von Lehrkräften oder der Schulleitung gestattet. |
1.5.4 | Bei Zuwiderhandlung können digitale Medien von jeder Lehrkraft vorübergehend einbehalten werden. Das einbehaltene Gerät ist spätestens nach der für sie/ihn letzten Unterrichtsstunde wieder auszuhändigen. |
2. Regeln zum Verhalten auf dem Schulgelände und im Schulhaus
Die Definition des Schulgeländes erfolgt durch die Schulleitung.
2.1 Verhalten auf dem Schulgelände
2.1.1 | Das Befahren des Pausenhofs mit Fahrzeugen aller Art ist grundsätzlich untersagt. |
2.1.2 | Wir nutzen den Fahrradabstellplatz bestimmungsgemäß, d.h. nur zum Abstellen von Fahrrädern. Beschädigungen am eigenen oder fremden Fahrrad melden wir unverzüglich per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! und an den zuständigen Polizeiposten. |
2.1.3 | Das Verteilen von Werbematerial, der Verkauf von oder die Werbung für Waren oder Dienstleistungen sind auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet – Ausnahmen dürfen nur von der Schulleitung erteilt werden. |
2.1.4 | Unbefugten ist das Betreten des Schulgeländes grundsätzlich verboten. Das Hausrecht liegt bei der Schulleitung. |
2.1.5 | Das Werfen von Gegenständen und Schneebällen ist verboten. |
2.2 Im Schulhaus
3. Anhänge
Diese Hausordnung soll das Zusammenleben aller am chulleben des Gymnasiums Karlsbad beteiligten Personen Gruppierungen erleichtern und legt lediglich ein Mindestmaß anRegelungen verbindlich fest. Darüber hinaus sind folgende Verfahrensbeschreibungen und Festlegungen Teil der Hausordnung, die von der Schulleitung bzw. den zuständigen Gremien erstellt, weiterentwickelt und ergänzt werden können:
- Selbstverständnis zur Elternarbeit in Ergänzung zur Hausordnung (noch in der Beschlussphase)
- Aufgabenbeschreibung „Medienwart“
- Aufgabenbeschreibung „Klassenbuchführer“
- Aufgabenbeschreibung „Ranger“ ; Verhaltensregeln im „Sportkäfig“
- Entschuldigungsverfahren und Umgang mit Fehlzeiten
- Konfliktmanagement am Gymnasium Karlsbad
Die Hausordnung als PDF-Dokument zum herunterladen (ohne Anhänge): Die Hausordnung